Weiterbildungsförderung
>>> Bildungsscheck NRW
>>> Bildungsprämie des Bundesministerium für Forschung und Bildung
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Bildungsscheck NRW
Mit dem "Bildungsscheck NRW" unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren.
Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
>>> Ihr Online-Check: Können Sie einen Bildungsscheck erhalten?
Auch für ncc-Seminare können Sie Bildungsschecks beantragen!
Bildungsprämie des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können?
In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie des Bundesministerium für Bildung und Forschung richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat.
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 Euro wert
sein. Die Idee ist einfach: Sie suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (max. bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt.
Die Bedingungen sind unkompliziert: Sie sind erwerbstätig und liegen unter einer Einkommensgrenze von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Das für die Bildungsprämie maßgebliche zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid berücksichtigt die Kinderfreibeträge in der Höhe, in der sie im Steuerbescheid oder einem anderen Nachweis belegt werden.
>>> Weitere Informationen zur Bildungsprämie
>>> FAQs zur Bildungsprämie
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung des Prämiengutscheins muss VOR der Anmeldung zum Kurs erfolgen!
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